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Gründungszuschuss: was dir zusteht — und was er kostet.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch — und das ändert die Art, wie man den Antrag stellt.

Kurz beantwortetDer Gründungszuschuss nach § 93 SGB III unterstützt Gründungen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I. Er ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens. Höhe, Dauer und Anforderungen erfährst du verbindlich nur bei deiner Agentur für Arbeit.

Warum hier keine Beträge stehen

Weil Höhe und Ausgestaltung von deinem individuellen Arbeitslosengeldanspruch abhängen und weil Ermessensleistungen von der Praxis der zuständigen Agentur mitbestimmt werden.

Jede Website, die dir hier einen festen Betrag verspricht, verspricht dir etwas, das sie nicht wissen kann. Die belastbare Auskunft gibt deine Agentur für Arbeit — und sie ist kostenlos.

Was wir dir stattdessen liefern: die Rechnung, ob dein Vorhaben auch ohne den Zuschuss trägt. Diese Zahl brauchst du ohnehin, denn der Zuschuss läuft aus — die Selbstständigkeit soll bleiben.

Die fachkundige Stellungnahme ist der eigentliche Prüfstein

Für den Antrag brauchst du die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig ist — etwa von IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Bank oder einem anerkannten Gründungsberater.

Diese Stellen prüfen nicht deine Motivation, sondern den Zahlenteil: Kapitalbedarf, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan. Wer mit einem sauberen Businessplan kommt, bekommt die Stellungnahme; wer mit einer Idee kommt, kommt wieder.

Der Zuschuss ersetzt keinen tragfähigen Plan. Er verschafft dem tragfähigen Plan Zeit.

Häufige Fragen

Was Gründer an dieser Stelle fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht — der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung. Ob er bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall anhand der Voraussetzungen und der Tragfähigkeit des Vorhabens.

Stand 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Unter anderem den Bezug von Arbeitslosengeld I mit einem ausreichenden Restanspruch, die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Die im Einzelfall geltenden Anforderungen nennt dir deine Agentur für Arbeit.

Stand 

Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?

Fachkundige Stellen sind unter anderem IHK, Handwerkskammer, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater und anerkannte Gründungsberater. Geprüft wird der Zahlenteil des Businessplans, nicht die Geschäftsidee als solche.

Stand 

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Er unterliegt nach der geltenden Regelung auch nicht dem Progressionsvorbehalt — anders als das Arbeitslosengeld selbst. Die Einordnung im Einzelfall klärt dein Finanzamt oder Steuerberater.

Stand 

Was passiert nach dem Ende der Förderung?

Nichts Automatisches — die Zahlung endet. Genau deshalb muss die Tragfähigkeitsrechnung ohne den Zuschuss aufgehen. Wie hoch der notwendige Umsatz dafür ist, rechnet die Seite Selbstständig machen aus.

Stand 

Kann ich den Zuschuss auch aus Bürgergeld bekommen?

Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus. Für den Bezug von Bürgergeld gibt es andere Instrumente, etwa das Einstiegsgeld. Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter.

Stand 

Der Zuschuss endet. Die Zahlen bleiben.

PilotOS führt Buchhaltung, Steuer und Auswertungen weiter, wenn die Förderung ausgelaufen ist — lokal auf deinem Rechner.

Stand: 3. September 2026 · Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.