Gründung · Fachbeitrag vom 06.09.2026

270 Euro im Monat,
auch bei null Gewinn.

Wer sich selbstständig macht, verliert die hälftige Beteiligung des Arbeitgebers und bekommt dafür eine Untergrenze: In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird 2026 mindestens ein Einkommen von 1.318,33 Euro unterstellt – unabhängig davon, ob es erzielt wurde. Der Beitrag liegt damit auch im schlechtesten Monat bei rund 270 Euro.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

  • Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
  • Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
  • Die Übermittlung an ELSTER ist in der Testversion bewusst nicht freigeschaltet. Eine aus einem Testbestand abgesetzte Steueranmeldung wäre eine echte – und nicht rückholbar.
  • Nach 30 Tagen wird nichts abgebucht und nichts gelöscht: das Programm fällt auf die dauerhaft kostenlose Free-Lizenz zurück. Der Datenbestand bleibt als Datei auf dem eigenen Rechner liegen.

Die Untergrenze und wie sie zustande kommt

Nach § 240 SGB V wird bei hauptberuflich Selbstständigen mindestens ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme angesetzt. Die Bezugsgröße beträgt 2026 3.955 Euro im Monat (§ 18 SGB IV), die Mindestbemessungsgrundlage also 1.318,33 Euro.

Daraus ergibt sich der Mindestbeitrag: Beim ermäßigten Satz ohne Krankengeldanspruch (14,0 % Krankenversicherung, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherung) rund 270 Euro im Monat. Mit Krankengeldanspruch (14,6 %) rund 278 Euro, für Kinderlose über 23 mit dem Zuschlag von 0,6 % rund 286 Euro.

Nach oben endet es an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat: rund 1.226 Euro beim allgemeinen Satz. Zwischen Mindest- und Höchstbeitrag liegen also etwa 950 Euro monatlich – das ist die Spanne, in der sich der Beitrag mit dem Gewinn bewegt.

Der Nachzahlungseffekt

Die Kasse stuft zunächst vorläufig ein, meist nach der eigenen Schätzung des Gründers. Endgültig wird der Beitrag erst, wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt – also im zweiten oder dritten Jahr.

Liegt der tatsächliche Gewinn höher als geschätzt, kommt eine Nachforderung für das gesamte Jahr. Sie trifft denselben Monat wie die Steuernachzahlung und die erhöhte Vorauszahlung. Wer die Steuerrücklage bildet, aber die Krankenkassenrücklage vergisst, hat nur die halbe Vorsorge getroffen.

Umgekehrt gilt: Bei einbrechendem Gewinn kann eine Herabstufung beantragt werden – aber nur bis zur Mindestbemessungsgrundlage. Darunter geht es nicht.

Gesetzlich oder privat – die Rechnung, die erst später aufgeht

Privat ist für einen jungen, gesunden Gründer häufig günstiger, weil der Beitrag nicht am Einkommen hängt, sondern an Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Das kehrt sich im Alter oft um.

Drei Punkte, die im Vergleich meist fehlen: Erstens die Familie – in der gesetzlichen Kasse sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert (Einkommensgrenze 2026: 565 Euro im Monat), privat kostet jede Person einen eigenen Beitrag. Zweitens die Rückkehr: Sie ist für hauptberuflich Selbstständige nur unter engen Voraussetzungen möglich, ab 55 praktisch ausgeschlossen. Drittens das Krankengeld: In der gesetzlichen Kasse ist es beim ermäßigten Satz nicht enthalten und muss zugewählt werden.

Die Entscheidung ist deshalb keine Preisfrage für das erste Jahr, sondern eine Weichenstellung für Jahrzehnte.

Was daraus für die Planung folgt

Die Krankenversicherung ist für einen Gründer eine Fixkostenposition, kein gewinnabhängiger Abzug. Sie gehört in die Stundensatzkalkulation wie die Miete – und zwar mit dem Mindestbeitrag als Untergrenze, nicht mit einem Prozentsatz vom erhofften Gewinn.

Bei rund 270 Euro monatlicher Untergrenze sind das 3.240 Euro im Jahr, die verdient sein wollen, bevor der erste Euro Gewinn entsteht. Bei 1.020 abrechenbaren Stunden im Jahr entspricht das etwa 3,20 Euro je Stunde – allein für die Krankenversicherung.

Unsere Rechner zu Stundensatz und Versorgungslücke sind kostenlos und ohne Konto nutzbar; die Beitragssätze stammen aus einem offenen Register mit Norm und Prüfdatum. Für 2027 stehen Pflegereform und Zusatzbeitrag auf der Beobachtungsliste – mit Verfahrensstand, nicht als Zahl im Rechner.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

Bezugsgröße 20263.955 EUR/Monat, § 18 SGB IV
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 EUR/Monat (ein Drittel), § 240 SGB V
Mindestbeitrag ohne Krankengeldrund 270 EUR/Monat
Mindestbeitrag mit Krankengeldrund 278 EUR/Monat
Kinderlose über 23rund 286 EUR/Monat
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV5.812,50 EUR/Monat
Höchstbeitragrund 1.226 EUR/Monat
Familienversicherungbeitragsfrei bis 565 EUR eigenes Einkommen, § 10 SGB V
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Die Mindestbemessungsgrundlage kennt keinen schlechten Monat. 2026 sind das 1.318,33 Euro unterstelltes Einkommen und rund 270 Euro Beitrag – auch bei null Gewinn. Das sind 3.240 Euro im Jahr, die verdient sein wollen, bevor der erste Euro Gewinn entsteht.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-gruendung-krankenversicherung.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.

Dieser Beitrag im Netz: https://pilotsuite.de/presse-gruendung-krankenversicherung.html · Presseportal: pilotsuite.de/presse.html · Online-Demo: pilotsuite.de/demo.html · kostenlose Testversion: pilotsuite.de/download.html

Weitere Fachbeiträge

Der Stundensatz, den Gründer zu niedrig ansetzen

Weiterlesen →

Die Rücklage, die keiner bildet

Weiterlesen →

Die Formel, an der Rechner scheitern

Weiterlesen →