Ist die Mieterhöhung zulässig? Jetzt prüfen.
Prüfe, wie stark deine Miete steigen darf – nach der Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % in angespannten Märkten) und der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß §558 BGB. Ohne Anmeldung.
Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte. Kein Ersatz für den örtlichen Mietspiegel.
Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig erhoehen. Zwei Grenzen gelten gleichzeitig: Die neue Miete darf die ortsuebliche Vergleichsmiete nicht ueberschreiten, und sie darf in drei Jahren um hoechstens 20 Prozent (in angespannten Maerkten 15 Prozent) steigen. Die niedrigere Grenze zaehlt.
Das gibst du ein:
Butler-Tipp: Pruefe jede Mieterhoehung: Sie muss schriftlich, begruendet (z. B. mit Mietspiegel) und fristgerecht sein. Liegt die geforderte Miete ueber der zulaessigen Grenze, musst du der Erhoehung nur teilweise zustimmen.
Der Miet- und Vertragspilot in PilotOS prüft Mieterhöhungen, verwaltet Fristen und Belege – lokal auf deinem Rechner, ohne Cloud.