Recht & Soziales

Mieterhöhung-Rechner (Kappungsgrenze)

Ist die Mieterhöhung zulässig? Jetzt prüfen.

Prüfe, wie stark deine Miete steigen darf – nach der Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % in angespannten Märkten) und der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß §558 BGB. Ohne Anmeldung.

Vergleichsmiete gesamt
Kappungsgrenze (3 Jahre)
Zulässige neue Miete

 

Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte. Kein Ersatz für den örtlichen Mietspiegel.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig erhoehen. Zwei Grenzen gelten gleichzeitig: Die neue Miete darf die ortsuebliche Vergleichsmiete nicht ueberschreiten, und sie darf in drei Jahren um hoechstens 20 Prozent (in angespannten Maerkten 15 Prozent) steigen. Die niedrigere Grenze zaehlt.

Das gibst du ein:

  • Aktuelle Kaltmiete und Wohnflaeche.
  • Ortsuebliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter (aus dem Mietspiegel).
  • Wohnungsmarkt: in vielen Staedten gilt die verschaerfte Kappungsgrenze von 15 Prozent.

Butler-Tipp: Pruefe jede Mieterhoehung: Sie muss schriftlich, begruendet (z. B. mit Mietspiegel) und fristgerecht sein. Liegt die geforderte Miete ueber der zulaessigen Grenze, musst du der Erhoehung nur teilweise zustimmen.

Miete, Verträge und Fristen verwalten

Der Miet- und Vertragspilot in PilotOS prüft Mieterhöhungen, verwaltet Fristen und Belege – lokal auf deinem Rechner, ohne Cloud.