Recht & Soziales

Pfändungsfreibetrag-Rechner: was ist geschützt?

Was ist unpfändbar? Kenne deinen geschützten Betrag.

Berechne, wie viel deines Einkommens unpfändbar (geschützt) und wie viel pfändbar ist – nach §850c ZPO, mit Übersicht geschützter und ungeschützter Einnahmen und dem Weg zum P-Konto. Ohne Anmeldung.

Unpfändbar (geschützt)
Pfändbar (ungeschützt)
Dein Freibetrag

 

Grundlage: §850c ZPO, Pfändungstabelle ab 01.07.2025 (Grundfreibetrag 1.555,00 €). Näherung – maßgeblich ist die amtliche, gerundete Pfändungstabelle des BMJ.

Geschützt (Pfändungsschutz nach Tabelle)

  • Arbeitseinkommen (Lohn/Gehalt)
  • Renten und Ruhegelder (§850 Abs. 3)
  • bestimmte Sozialleistungen (auf dem P-Konto)

Ungeschützt (voll pfändbar)

  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Gewinne aus Gewerbe/Selbstständigkeit (Schutz nur auf Antrag, §850i)
  • Steuererstattungen, Einmalzahlungen
ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Wenn ein Glaeubiger dein Konto oder deinen Lohn pfaendet, darf er dir nicht alles wegnehmen: Bis zu einem Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen geschuetzt, damit du leben kannst. Je mehr Menschen du unterhalten musst, desto hoeher ist dieser geschuetzte Betrag.

Das gibst du ein:

  • Netto-Einkommen: dein monatliches Netto.
  • Unterhaltspflichten: fuer wie viele Personen (Kinder, Ehepartner) du gesetzlich sorgen musst \u2013 das erhoeht den Freibetrag.

Butler-Tipp: Achtung: Der Tabellenschutz gilt nur fuer Lohn und Rente. Mieteinnahmen, Kapitalertraege und Selbststaendigen-Einkuenfte sind zunaechst voll pfaendbar \u2013 als Selbststaendiger musst du Schutz aktiv nach §850i beantragen.

AntragswegSo bekommst du die Leistung

Zustaendig: Deine Bank (P-Konto) bzw. das Vollstreckungsgericht

  1. Wandle dein Girokonto bei der Bank kostenlos in ein Pfaendungsschutzkonto (P-Konto) um \u2013 das schuetzt automatisch den Grundfreibetrag.
  2. Fuer hoehere Freibetraege (Unterhalt, Sozialleistungen) reichst du eine P-Konto-Bescheinigung ein (von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungstraeger oder anerkannter Schuldnerberatung).
  3. Bei besonderen Haerten kannst du beim Vollstreckungsgericht einen individuellen Freibetrag beantragen (§850f ZPO).
  4. Selbststaendige beantragen Pfaendungsschutz fuer ihre Einkuenfte gesondert nach §850i ZPO.

Eine kostenlose Schuldnerberatung (z. B. bei Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) hilft bei Bescheinigung und Antraegen.

Schulden strukturiert angehen

Der Schulden- und Insolvenzpilot in PilotOS verschafft Überblick über Forderungen, Fristen und pfändungsfreie Beträge – lokal, ohne Cloud.