Recht & Soziales

Pfändungsfreibetrag-Rechner: was ist geschützt?

Wie viel von deinem Lohn ist bei einer Pfändung geschützt? In Sekunden beantwortet. PilotOS kann das – plus vollständige Übersicht über Forderungen und Fristen im Schulden-Piloten.

Wer erst bei der ersten gepfändeten Gehaltsabrechnung merkt, dass deutlich weniger überwiesen wird als erwartet, gerät schnell in Zahlungsschwierigkeiten bei Miete oder laufenden Kosten.

Dieser Rechner ermittelt aus Netto-Einkommen und Unterhaltspflichten, wie viel nach §850c ZPO unpfändbar (geschützt) bleibt und wie viel pfändbar ist – inklusive Übersicht geschützter und ungeschützter Einnahmearten und dem konkreten Weg zum P-Konto. Ohne Anmeldung, in wenigen Sekunden.

Unpfändbar (geschützt)
Pfändbar (ungeschützt)
Dein Freibetrag

 

Grundlage: §850c ZPO, Pfändungstabelle ab 01.07.2026 (Grundfreibetrag 1.587,40 €). Näherung – maßgeblich ist die amtliche, gerundete Pfändungstabelle des BMJ.

Auf einen Blick

Geschützt (Pfändungsschutz nach Tabelle)

  • Arbeitseinkommen (Lohn/Gehalt)
  • Renten und Ruhegelder (§850 Abs. 3)
  • bestimmte Sozialleistungen (auf dem P-Konto)

Ungeschützt (voll pfändbar)

  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Gewinne aus Gewerbe/Selbstständigkeit (Schutz nur auf Antrag, §850i)
  • Steuererstattungen, Einmalzahlungen

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Wenn ein Gläubiger dein Konto oder deinen Lohn pfändet, darf er dir nicht alles wegnehmen: Bis zu einem Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen geschützt, damit du leben kannst. Je mehr Menschen du unterhalten musst, desto höher ist dieser geschützte Betrag.

Das gibst du ein:

  • Netto-Einkommen: dein monatliches Netto.
  • Unterhaltspflichten: für wie viele Personen (Kinder, Ehepartner) du gesetzlich sorgen musst – das erhöht den Freibetrag.

Butler-Tipp: Achtung: Der Tabellenschutz gilt nur für Lohn und Rente. Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Selbstständigen-Einkünfte sind zunächst voll pfändbar – als Selbstständiger musst du Schutz aktiv nach §850i beantragen.

AntragswegSo bekommst du die Leistung

Zuständig: Deine Bank (P-Konto) bzw. das Vollstreckungsgericht

  1. Wandle dein Girokonto bei der Bank kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um – das schützt automatisch den Grundfreibetrag.
  2. Für höhere Freibeträge (Unterhalt, Sozialleistungen) reichst du eine P-Konto-Bescheinigung ein (von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder anerkannter Schuldnerberatung).
  3. Bei besonderen Härten kannst du beim Vollstreckungsgericht einen individuellen Freibetrag beantragen (§850f ZPO).
  4. Selbstständige beantragen Pfändungsschutz für ihre Einkünfte gesondert nach §850i ZPO.

Eine kostenlose Schuldnerberatung (z. B. bei Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) hilft bei Bescheinigung und Anträgen.

Schulden strukturiert angehen

Der Schulden- und Insolvenzpilot in PilotOS verschafft Überblick über Forderungen, Fristen und pfändungsfreie Beträge – lokal, ohne Cloud.

Erklärt

Was bei einer Pfändung geschützt bleibt

Bei einer Lohnpfändung darf nicht das gesamte Einkommen gepfändet werden. Nach § 850c ZPO bleibt ein Grundbetrag unpfändbar, der sich erhöht, wenn Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten oder Kindern bestehen. Über dem Freibetrag wird nur ein gestaffelter Teil des Mehreinkommens gepfändet, ein Teil bleibt dem Schuldner. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

So rechnet dieser Rechner im Detail (Stand 01.07.2026):

  1. Grundfreibetrag = 1.587,40 € ohne Unterhaltspflicht.
  2. Bei mindestens einer Unterhaltspflicht kommen 597,42 € hinzu, für jede weitere Person (2. bis 5.) zusätzlich 332,83 €.
  3. Pfändungsquote q des Mehreinkommens über dem Freibetrag: 30 % Basis, +20 % ab der ersten Unterhaltspflicht, +10 % je weiterer unterhaltsberechtigter Person (gedeckelt bei 100 %).
  4. Liegt das Netto unter dem Freibetrag, ist alles unpfändbar. Liegt es zwischen Freibetrag und rund 4.767 €, wird der übersteigende Teil mit der Quote q gepfändet. Ab rund 4.767 € netto ist der darüberliegende Betrag unabhängig von Unterhaltspflichten vollständig pfändbar.

Der Rechner schätzt anhand von Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten den pfändbaren und den geschützten Betrag. So lässt sich einordnen, wie viel bei einer Pfändung tatsächlich bleibt.

Zweites Rechenbeispiel – hohes Einkommen über der Kappungsgrenze: Netto-Einkommen 5.500 €, 3 Unterhaltspflichten. Der Freibetrag beträgt 1.587,40 € + 597,42 € + 2 × 332,83 € = 2.792,31 €. Die Pfändungsquote liegt bei 30 % + 20 % + 2 × 10 % = 70 %. Da das Einkommen über der Kappungsgrenze von rund 4.866,30 € liegt, berechnet sich der geschützte Betrag als 2.792,31 € + (4.866,30 € − 2.792,31 €) × 70 % ≈ 4.174,59 €. Pfändbar sind damit rund 1.325,41 € – der komplette Betrag oberhalb von 4.866,30 € zählt vollständig zum pfändbaren Teil, egal wie viele Unterhaltspflichten bestehen.

In der Praxis

Schutz sichern über das Pfändungsschutzkonto

Wer ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelt, sichert den Grundfreibetrag automatisch vor der Kontopfändung. Höhere Freibeträge wegen Unterhaltspflichten oder bestimmter Leistungen lassen sich per Bescheinigung nachweisen. Ohne diesen Schutz kann ein Kontoguthaben sonst blockiert werden.

PilotOS ordnet Pfändungen und Schulden im Schuldenbereich ein und zeigt, welcher Betrag geschützt bleibt. Für die konkrete Umsetzung sind Schuldnerberatung und das kontoführende Institut die richtigen Stellen.

Amtliche Tabelle vs. Rechner

So rechnet die amtliche Pfändungstabelle – und was dieser Rechner vereinfacht

Die amtliche Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO, veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz) arbeitet nicht mit einer stetigen Formel, sondern mit festen Stufen in 10-Euro-Schritten: Für jedes Nettoeinkommen wird der nächsthöhere Tabellenwert nachgeschlagen, für jede Anzahl an Unterhaltspflichten (0 bis 5 und mehr) gibt es eine eigene Spalte mit einem exakten, amtlich festgelegten Cent-Betrag.

Dieser Rechner bildet die Systematik mit einer glatten Näherungsformel nach – Grundfreibetrag plus gestaffelte Quote – statt Zeile für Zeile in der Tabelle nachzuschauen. Das Ergebnis liegt in aller Regel innerhalb weniger Euro der amtlichen Tabelle, kann im Einzelfall aber leicht abweichen, weil die echte Tabelle in Zehn-Euro-Sprüngen aufrundet, während die Formel kontinuierlich rechnet.

Für die verbindliche Berechnung bei einer laufenden Pfändung ist immer die aktuelle amtliche Tabelle des Vollstreckungsgerichts oder der Bank maßgeblich – dieser Rechner dient der schnellen Orientierung, nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit hilft eine kostenlose Schuldnerberatung, den exakten Betrag zu ermitteln und offene Fristen einzuhalten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bleibt bei einer Pfändung Geld geschützt?

Ja, ein Grundbetrag von aktuell 1.587,40 € (Stand 01.07.2026) nach § 850c ZPO ist unpfändbar und steigt mit jeder Unterhaltspflicht um 597,42 € bzw. 332,83 € für weitere Personen.

Stand 

Wird das ganze Mehreinkommen über dem Freibetrag gepfändet?

Nein, über dem Freibetrag wird nur ein gestaffelter Teil gepfändet – die Quote liegt je nach Unterhaltspflichten zwischen 30 % und 100 %. Erst ab rund 4.767 € netto ist der überschießende Teil vollständig pfändbar.

Stand 

Wann ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?

Sie werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Die hier genannten Werte gelten für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80). Die nächste Anpassung kommt zum 1. Juli 2027.

Stand 

Was ist ein P-Konto und wie beantrage ich es?

Ein Pfändungsschutzkonto, das jede Bank auf Wunsch kostenlos aus einem bestehenden Girokonto macht. Es schützt den Grundfreibetrag automatisch vor der Kontopfändung, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Stand 

Wie sichere ich höhere Freibeträge auf dem P-Konto?

Über eine P-Konto-Bescheinigung, ausgestellt vom Arbeitgeber, der Familienkasse, einem Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle – damit erhöht die Bank den geschützten Betrag automatisch.

Stand 

Sind Einkünfte aus Selbstständigkeit geschützt?

Nicht automatisch. Der Tabellenschutz nach § 850c ZPO gilt primär für Lohn und Rente. Selbstständige müssen Pfändungsschutz für ihre Einkünfte gesondert nach § 850i ZPO beim Vollstreckungsgericht beantragen.

Stand 

Wo bekomme ich Hilfe bei einer laufenden Pfändung?

Kostenlose Schuldnerberatungen (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) unterstützen bei P-Konto-Bescheinigung, Anträgen ans Vollstreckungsgericht und der Prüfung, ob der amtlich berechnete Betrag korrekt ist.

Stand 

Wie genau ist dieser Rechner im Vergleich zur amtlichen Tabelle?

Er nähert die amtliche Zehn-Euro-Stufentabelle mit einer stetigen Formel an und liegt meist innerhalb weniger Euro der offiziellen Werte. Für rechtsverbindliche Beträge zählt immer die aktuelle amtliche Pfändungstabelle.

Stand 

Und jetzt?

Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen

Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.

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Der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos. Kein Konto nötig, um die Rechner zu benutzen – und alle 35 laufen auch offline in der App, direkt in der passenden Maske.

PilotOS Butler