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Unterhaltsrechner (Düsseldorfer Tabelle 2026)

Wie viel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen? – in Sekunden beantwortet. PilotOS-Rechner kann das – plus Verwaltung von Unterhalt, Fristen und Belegen im Haushaltspilot.

Wird der Kindesunterhalt zu niedrig eingeschätzt, endet das oft in zähem Streit mit dem Ex-Partner oder vor dem Familiengericht – wird er zu hoch angesetzt, gerät das eigene Existenzminimum in Gefahr.

Dieser Rechner ermittelt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 aus dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes den Tabellenbedarf, den Kindergeldabzug und den tatsächlichen Zahlbetrag – inklusive Antragsweg über Jugendamt und Familiengericht. Ohne Anmeldung.

Tabellenbedarf
Kindergeldabzug
Zahlbetrag

 

Grundlage: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Kindergeld 259 € (bei Minderjährigen wird die Hälfte, bei Volljährigen das volle Kindergeld abgezogen). Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim Erwerbstätigen 1.450 €. Richtlinie ohne Gesetzeskraft – keine Rechtsberatung.

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Wenn Eltern getrennt leben, zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Barunterhalt. Wie viel, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: Je höher das Nettoeinkommen des Zahlenden und je älter das Kind, desto höher der Bedarf. Vom Tabellenbetrag wird das (halbe) Kindergeld abgezogen – heraus kommt der Zahlbetrag.

Das gibst du ein:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen: Netto des zahlenden Elternteils, nach Abzug z. B. berufsbedingter Kosten und eigener Kredite.
  • Altersstufe des Kindes: bestimmt den Bedarfssatz.

Butler-Tipp: „Bereinigt“ ist der Knackpunkt: Vom Netto dürfen bestimmte Posten abgezogen werden, bevor die Tabelle greift. Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten, gilt eine Mangelfallberechnung – hier hilft eine Beratung.

Auf einen Blick

AntragswegSo bekommst du die Leistung

Zuständig: Jugendamt (Beistandschaft) bzw. Familiengericht

  1. Beim Jugendamt kannst du kostenlos eine Beistandschaft beantragen – es hilft, den Unterhalt feststellen zu lassen und durchzusetzen.
  2. Der Unterhalt kann beim Jugendamt oder Notar in einer Jugendamtsurkunde tituliert werden (vollstreckbarer Titel).
  3. Zahlt der andere Elternteil nicht, hilft das Familiengericht (Unterhaltsklage).
  4. Springt der Unterhalt aus, gibt es für Kinder unter 18 den Unterhaltsvorschuss vom Staat (Antrag beim Jugendamt).

Für die genaue Einkommensbereinigung und Mangelfälle ist anwaltlicher Rat oder die Beistandschaft sinnvoll.

Familien-Finanzen und Fristen im Griff

Der Jura- und Haushaltspilot in PilotOS behält Unterhalt, Fristen und Belege für dich im Blick – lokal auf deinem Rechner, ohne Cloud.

Erklärt

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die den Bedarf nach dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes staffelt. In drei Schritten: 1) Einkommensgruppe anhand des bereinigten Nettoeinkommens bestimmen, 2) daraus mit der Altersstufe des Kindes den Tabellenbedarf ablesen, 3) davon das (bei Minderjährigen hälftige, bei Volljährigen volle) Kindergeld abziehen – das Ergebnis ist der Zahlbetrag. Ein Selbstbehalt stellt sicher, dass dem Zahlenden trotz Unterhaltspflicht ein Existenzminimum bleibt.

Der Rechner schätzt aus Nettoeinkommen und Alter des Kindes den ungefähren Unterhalt. Weil die Tabelle jährlich angepasst wird, dient das der Orientierung, nicht der verbindlichen Festsetzung.

Zweites Beispiel – der Grenzfall am unteren Einkommen: Ein Vater mit bereinigtem Nettoeinkommen von 1.800 € hat ein Kind im Alter von 4 Jahren. Bei 1.800 € liegt er in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 €), der Tabellenbedarf für 0–5 Jahre beträgt 486 €. Nach Abzug des hälftigen Kindergelds (129,50 €) ergibt sich ein Zahlbetrag von 356,50 €. Nach dieser Zahlung blieben ihm rechnerisch nur noch 1.800 € − 356,50 € = 1.443,50 € – knapp unter dem notwendigen Selbstbehalt von ca. 1.450 €. In solchen Grenzfällen greift eine Mangelfallberechnung, bei der der Unterhalt anteilig gekürzt wird, damit der Selbstbehalt gewahrt bleibt.

In der Praxis

Grenzen der Berechnung

Unterhalt ist selten nur eine Tabellenfrage: Mehrbedarf, weitere Unterhaltsberechtigte, Sonderkosten und die Leistungsfähigkeit beider Eltern spielen mit rein. Beim Ehegatten- oder Trennungsunterhalt gelten wieder eigene Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.

PilotOS ordnet Unterhaltszahlungen in die Haushalts- und gegebenenfalls Steuerplanung ein. Für die verbindliche Berechnung und Durchsetzung sind Jugendamt, Beratungsstellen oder eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei zuständig.

Fehlerquellen

Häufige Fehler bei der Unterhaltsberechnung

1. Bruttoeinkommen statt bereinigtes Nettoeinkommen verwendet. Maßgeblich ist nicht der Bruttolohn und auch nicht das einfache Netto, sondern das um berufsbedingte Kosten, bestimmte Kredite und weitere Posten bereinigte Nettoeinkommen. Wer hier ungenau rechnet, landet leicht in der falschen Einkommensgruppe.

2. Volles statt hälftiges Kindergeld abgezogen. Bei minderjährigen Kindern wird nur die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenbedarf abgezogen, nicht der volle Betrag – nur bei volljährigen Kindern im Haushalt gilt der volle Abzug.

3. Selbstbehalt und Mangelfall übersehen. Reicht das Einkommen nicht aus, um den notwendigen Selbstbehalt (ca. 1.450 € beim erwerbstätigen Elternteil) zu wahren, wird der Unterhalt gekürzt – ein einfacher Tabellenblick ohne Selbstbehaltsprüfung führt zu überhöhten Forderungen.

4. Mehrere unterhaltsberechtigte Kinder nicht berücksichtigt. Bei mehreren Kindern oder zusätzlicher Unterhaltspflicht gegenüber einem (Ex-)Partner sinkt in der Regel die maßgebliche Einkommensgruppe, weil das Einkommen auf mehr Köpfe verteilt werden muss – ein einfacher Tabellenwert für nur ein Kind unterschätzt die Gesamtbelastung.

5. Volljährigkeit des Kindes ignoriert. Ab 18 Jahren gelten andere Regeln: das volle Kindergeld wird angerechnet, beide Elternteile haften anteilig nach Einkommen, und der Bedarf richtet sich oft nach der letzten Altersstufe zuzüglich Zuschlägen für eigene Wohnung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wonach richtet sich der Kindesunterhalt?

Nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Sie ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft, wird von den Familiengerichten aber weitgehend angewendet.

Stand 

Wird das Kindergeld angerechnet?

Ja. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (Stand 2026 ca. 259 €, also ca. 129,50 €), bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld vom Tabellenbedarf abgezogen.

Stand 

Was ist der Selbstbehalt genau?

Der Betrag, der dem zahlenden Elternteil trotz Unterhaltspflicht als Existenzminimum bleiben muss – gegenüber minderjährigen Kindern beim Erwerbstätigen Stand 2026 ca. 1.450 €. Wird er unterschritten, greift eine Mangelfallberechnung.

Stand 

Ändert sich die Tabelle jedes Jahr?

Ja, Bedarfssätze, Einkommensgruppen und Selbstbehalt werden regelmäßig angepasst, meist zum 1. Januar. Der Rechner dient deshalb der Orientierung, nicht der verbindlichen Festsetzung.

Stand 

Deckt der Rechner alle Fälle ab?

Nein. Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe), weitere Unterhaltsberechtigte, Mangelfälle und der Ehegatten- oder Trennungsunterhalt folgen eigenen, komplexeren Regeln, die eine einfache Tabellenrechnung nicht abbildet.

Stand 

Wer berechnet und setzt den Unterhalt verbindlich fest?

Das Jugendamt (im Rahmen einer Beistandschaft), eine familienrechtliche Kanzlei oder im Streitfall das Familiengericht. Der Unterhalt kann in einer Jugendamtsurkunde tituliert werden, um ihn vollstreckbar zu machen.

Stand 

Und jetzt?

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Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.

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PilotOS Butler