Wie viel Kindesunterhalt? Düsseldorfer Tabelle 2026.
Berechne den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 aus Nettoeinkommen und Alter des Kindes – mit Tabellenbedarf, Kindergeldabzug und Zahlbetrag, inklusive Antragsweg. Ohne Anmeldung.
Grundlage: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, Kindergeld 259 € (bei Minderjährigen wird die Hälfte, bei Volljährigen das volle Kindergeld abgezogen). Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim Erwerbstätigen 1.450 €. Richtlinie ohne Gesetzeskraft – keine Rechtsberatung.
Wenn Eltern getrennt leben, zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Barunterhalt. Wie viel, richtet sich nach der Duesseldorfer Tabelle: Je hoeher das Nettoeinkommen des Zahlenden und je aelter das Kind, desto hoeher der Bedarf. Vom Tabellenbetrag wird das (halbe) Kindergeld abgezogen \u2013 heraus kommt der Zahlbetrag.
Das gibst du ein:
Butler-Tipp: \u201EBereinigt\u201C ist der Knackpunkt: Vom Netto duerfen bestimmte Posten abgezogen werden, bevor die Tabelle greift. Reicht das Einkommen nicht fuer alle Unterhaltsberechtigten, gilt eine Mangelfallberechnung \u2013 hier hilft eine Beratung.
Zustaendig: Jugendamt (Beistandschaft) bzw. Familiengericht
Fuer die genaue Einkommensbereinigung und Mangelfaelle ist anwaltlicher Rat oder die Beistandschaft sinnvoll.
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