Bei der Prüfung zählt nicht, was auf der Website stand.GoBD bei PilotOS: welche Anforderungen die Software erfüllt – und welche bei dir bleiben.

„GoBD-konform“ ist ein starkes Wort. Je stärker die Behauptung, desto konkreter sollte der Nachweis sein. Diese Seite listet die Anforderungen der GoBD auf, ordnet jeder die Umsetzung in PilotOS zu und benennt die Punkte, die keine Software für dich erledigen kann.

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Einordnung Diese Seite zeigt, wie PilotOS die GoBD technisch umsetzt. GoBD allgemein erklärt →

Grundlage

Was die GoBD verlangen.

Die GoBD sind ein BMF-Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei elektronischen Aufzeichnungen. Sie fordern keine bestimmte Software, sondern nachprüfbare Eigenschaften.

Nachvollziehbarkeit

Ein sachverständiger Dritter muss den Geschäftsvorfall in angemessener Zeit prüfen können – vom Beleg zur Buchung und zurück.

Vollständigkeit und Richtigkeit

Alle Geschäftsvorfälle lückenlos, zeitgerecht und einzeln aufgezeichnet, mit korrekter Zuordnung.

Unveränderbarkeit

Eine einmal festgeschriebene Buchung darf nicht spurlos geändert werden. Korrekturen laufen über Storno und Neubuchung.

Maschinelle Auswertbarkeit

Die Finanzverwaltung muss die Daten in den Verfahren Z1, Z2 oder Z3 auswerten können.

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfristen nach §147 AO, in der Regel acht Jahre für Buchungsbelege seit dem Steuerjahr 2025.

Verfahrensdokumentation

Beschreibung des gesamten Verfahrens: Organisation, Systeme, Abläufe, Zuständigkeiten und Kontrollen.

Umsetzung

Welche dieser Anforderungen PilotOS technisch erfüllt.

Punkt für Punkt, ohne Marketing-Rundung.

GoBD-AnforderungUmsetzung in PilotOS
JournalfunktionFortlaufendes Journal über alle Buchungen mit Zeitstempel, Benutzer und Belegverweis.
FestschreibungBuchungen werden mit der Festschreibung unveränderbar. Danach sind nur noch Storno und Neubuchung möglich.
ÄnderungsprotokollJede Änderung vor der Festschreibung wird protokolliert: alter Wert, neuer Wert, Zeitpunkt, Benutzer.
Storno statt LöschenEs gibt keine Funktion, die eine festgeschriebene Buchung entfernt. Stornos sind als solche gekennzeichnet und referenzieren das Original.
BelegketteJede Buchung verweist auf einen archivierten Beleg; jeder Beleg trägt eine eindeutige, fortlaufende Belegnummer.
Unveränderbare ArchivierungBelege werden mit Prüfsumme im Belegarchiv abgelegt. Eine nachträgliche Veränderung wird erkannt.
TransaktionssicherheitACID-konforme SQLite-Datenbank. Ein Absturz kostet keine Buchung und hinterlässt keinen halben Datensatz.
KassenführungTSE nach KassenSichV, Kassenbuch, Zählprotokoll, DSFinV-K-Export für die Kassennachschau.
PrüferexportGoBD-/GDPdU-Export im beschreibungsstandardkonformen Format inklusive index.xml für die Prüfsoftware IDEA.
Betriebsprüfung Z1/Z2/Z3Unmittelbarer Lesezugriff, auswertbarer Zugriff und Datenträgerüberlassung werden unterstützt.
VerfahrensdokumentationVorbereitete Verfahrensdokumentation als ausfüllbares Dokument, abgestimmt auf die tatsächliche Arbeitsweise von PilotOS.
AufbewahrungDatenbank und Belegarchiv liegen lokal; die Aufbewahrung über die gesetzliche Frist organisierst du über die Backup-Rotation.
Grenze

Was Software allein nicht leisten kann.

Diese Passage steht bewusst hier und nicht im Kleingedruckten.

Deine Organisation

GoBD-Konformität ist ein Zusammenspiel aus Software, Abläufen und Kontrollen. Wer Belege drei Monate liegen lässt, erfüllt die Zeitgerechtigkeit nicht – unabhängig vom Programm.

Deine Verfahrensdokumentation

Sie muss deinen Betrieb beschreiben, nicht nur das Programm. PilotOS liefert die Vorlage und die technischen Angaben; ausfüllen und aktuell halten musst du sie.

Deine Zuständigkeiten

Wer darf buchen, wer festschreiben, wer stornieren? Das Berechtigungskonzept ist Teil der Ordnungsmäßigkeit und wird in PilotOS gesetzt, aber von dir entschieden.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist PilotOS GoBD-konform?

PilotOS erfüllt die technischen Anforderungen der GoBD: Journal, Festschreibung, Änderungsprotokoll, Storno statt Löschen, unveränderbare Belegkette, revisionssichere Archivierung und Prüferexport. GoBD-Konformität ist jedoch immer eine Kombination aus Software und Organisation. Ohne Verfahrensdokumentation und geordnete Abläufe im Betrieb ist keine Buchführung GoBD-konform, gleich mit welchem Programm.

Stand 

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Eine schriftliche Beschreibung des gesamten Buchführungsverfahrens: welche Systeme eingesetzt werden, wie Belege entstehen, erfasst, verarbeitet, archiviert und ausgewertet werden, wer wofür zuständig ist und welche Kontrollen es gibt. PilotOS liefert eine vorbereitete Vorlage, die den technischen Teil bereits enthält.

Stand 

Was bedeutet Festschreibung?

Mit der Festschreibung wird eine Buchung unveränderbar. Danach sind Korrekturen nur noch über Storno und Neubuchung möglich, beides bleibt im Journal sichtbar. Vor der Festschreibung protokolliert PilotOS jede Änderung.

Stand 

Kann ich in PilotOS eine Buchung löschen?

Nein, nicht nach der Festschreibung. Es gibt keine Funktion, die eine festgeschriebene Buchung entfernt. Im Trainingsmodus dagegen kannst du frei buchen, ändern und verwerfen – dieser Bereich ist strikt von der Live-Buchführung getrennt.

Stand 

Was ist der Unterschied zwischen Z1, Z2 und Z3?

Z1 ist der unmittelbare Lesezugriff des Prüfers auf das System, Z2 der mittelbare Zugriff über Auswertungen, die du erstellst, und Z3 die Überlassung der Daten auf einem Datenträger. PilotOS unterstützt alle drei Verfahren.

Stand 

Wie lange muss ich Buchungsbelege aufbewahren?

Nach §147 AO gelten für Buchungsbelege seit dem Steuerjahr 2025 in der Regel acht Jahre; für andere Unterlagen wie Handelsbücher und Jahresabschlüsse bleiben es zehn Jahre. Maßgeblich ist der Einzelfall; im Zweifel bespricht man das mit der Steuerkanzlei.

Stand 

Deckt PilotOS die Kassenführung nach KassenSichV ab?

Ja. Die TSE-Anbindung, das Kassenbuch mit Zählprotokoll und der DSFinV-K-Export für die Kassennachschau sind eingebaut.

Stand 

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